Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Flex Media – Felix Wimberger · Pulverturmstraße 8, 84028 Landshut · Stand: August 2026

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.

1. Geltungsbereich

  1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Flex Media, Inhaber Felix Wimberger, Pulverturmstraße 8, 84028 Landshut (nachfolgend „Flex Media“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne erneute ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Flex Media ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
  4. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gehen diesen AGB vor. Sie bedürfen zu Nachweiszwecken der Textform (z. B. E‑Mail).

2. Leistungsumfang und Vertragsschluss

  1. Flex Media erbringt Leistungen in den Bereichen Konzeption und Strategie, Film- und Fotoproduktion, Postproduktion, Social‑Media‑Content, Erstellung und Betreuung von Websites und Landingpages sowie Planung, Schaltung und Optimierung von Online‑Werbekampagnen (insbesondere Meta Ads).
  2. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist das jeweilige Angebot bzw. die Auftragsbestätigung von Flex Media. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung in Textform oder mit Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
  3. Leistungen der laufenden Betreuung (insbesondere Kampagnenmanagement, Optimierung, Beratung, Reporting) sind Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg – etwa eine bestimmte Anzahl an Anfragen, Leads, Reichweiten, Platzierungen oder Umsätzen – wird nicht geschuldet, sofern er nicht ausdrücklich in Textform als Erfolg vereinbart wurde. Prognosen, Beispielrechnungen und Erfahrungswerte sind unverbindlich.
  4. Klar abgegrenzte Einzelgewerke (z. B. eine Website, ein fertiggestellter Film) werden als Werkleistung erbracht.
  5. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Zeichnet sich eine Überschreitung der veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % ab, zeigt Flex Media dies dem Auftraggeber vor Entstehen der Mehrkosten an.
  6. Flex Media ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte (z. B. Editoren, Entwickler, Fotografen, Sprecher, Modelle) einzusetzen. Werden Verträge mit Dritten im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers geschlossen, bedarf dies dessen vorheriger Zustimmung in Textform; im Übrigen rechnet Flex Media Fremdleistungen gegenüber dem Auftraggeber ab.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt Flex Media alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Texte, Bilder, Logos, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere Zugriffe auf Werbekonten, Unternehmensseiten, Pixel/Tracking, Domain, Hosting und Content‑Management‑System.
  2. Freigaben, Rückmeldungen und Korrekturwünsche erfolgen in Textform. Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen nach Vorlage keine Rückmeldung, gilt die Vorlage als freigegeben.
  3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach dem jeweils gültigen Stundensatz von Flex Media abgerechnet.
  4. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm gelieferten Inhalte und Aussagen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbs-, Heilmittelwerbe-, Marken- und Urheberrecht.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung als Pauschale, Monatspauschale, Stunden- oder Tagessatz. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Nebenkosten – insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Spesen, Modell- und Sprecherhonorare, Requisite, Styling, Locationmiete, Lizenzen für Musik, Bilder, Schriften, Software und Plugins, Hosting- und Domainkosten sowie Kosten beauftragter Dritter – trägt der Auftraggeber und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Flex Media berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
  4. Bei Projekten mit einem Auftragswert ab 2.000 € netto ist Flex Media berechtigt, eine Anzahlung von 50 % vor Leistungsbeginn zu verlangen. Bei länger laufenden Projekten können Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand in Rechnung gestellt werden.
  5. Monatspauschalen für laufende Betreuung sind jeweils im Voraus zu Beginn des Leistungsmonats fällig.
  6. Wünscht der Auftraggeber nach Freigabe Änderungen oder werden über den vereinbarten Umfang hinausgehende Leistungen erforderlich, trägt er die entstehenden Mehrkosten. Vor Ausführung wird der Mehraufwand angezeigt.
  7. Wird die für Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die Flex Media nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, erhöht sich ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend; bei Zeithonorar gilt der vereinbarte Satz auch für die zusätzliche Zeit.
  8. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

5. Werbebudget (Adspend) und Plattformkonten

  1. Das Werbebudget für Anzeigenschaltungen ist nicht in der Vergütung von Flex Media enthalten und wird gesondert getragen.
  2. Das Budget wird grundsätzlich über ein Zahlungsmittel des Auftraggebers direkt an die jeweilige Werbeplattform gezahlt. Wird ausnahmsweise über Flex Media abgerechnet, erfolgt dies ausschließlich gegen Vorkasse.
  3. Werbekonten, Unternehmensseiten und die darin enthaltenen Daten verbleiben im Eigentum bzw. in der Kontrolle des Auftraggebers. Flex Media handelt insoweit als beauftragter Verwalter.
  4. Flex Media hat keinen Einfluss auf Entscheidungen, Richtlinien, Preise, Algorithmen, Ablehnungen oder Konto- und Anzeigensperren der Werbeplattformen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt bestehen, soweit Flex Media die Sperrung nicht zu vertreten hat.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werberichtlinien der jeweiligen Plattform einzuhalten und Flex Media auf branchenspezifische Beschränkungen hinzuweisen.

6. Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen

  1. Verträge über laufende Betreuung werden für die im Angebot genannte Mindestlaufzeit geschlossen. Ist nichts anderes vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate.
  2. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Flex Media insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 21 Tagen oder bei wiederholt ausbleibender Mitwirkung vor.
  4. Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu vergüten.

7. Termine, Ausfall und Stornierung

  1. Termine für Dreh- und Shootingtage sind verbindlich, sobald sie in Textform bestätigt wurden.
  2. Bei einer Stornierung oder Verschiebung aus Gründen, die nicht von Flex Media zu vertreten sind, gilt: bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei, ab 7 bis 2 Tage vor dem Termin 50 % des vereinbarten Tageshonorars, ab 48 Stunden vor dem Termin 100 % des vereinbarten Honorars für die geplanten Produktionstage.
  3. Bereits verbindlich beauftragte Kosten für Dritte, Technik, Location, Reise und Unterkunft sind unabhängig davon in voller Höhe zu erstatten.
  4. Nimmt der Auftraggeber während einer Produktion weniger als den gebuchten Zeitumfang in Anspruch, bleibt die vereinbarte Vergütung in voller Höhe geschuldet.
  5. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

8. Abnahme und Mängelrügen

  1. Werkleistungen (z. B. Filme, Fotos, Websites) legt Flex Media dem Auftraggeber zur Abnahme vor. Der Auftraggeber prüft die Leistung unverzüglich und erklärt die Abnahme in Textform.
  2. Mängel sind spätestens zehn Werktage nach Übergabe bzw. Bereitstellung in Textform und nachvollziehbar beschrieben anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.
  3. Die Inbetriebnahme oder produktive Nutzung der Leistung (z. B. Veröffentlichung einer Website, Ausspielung eines Videos) gilt als Abnahme.
  4. Bei berechtigten Mängeln hat Flex Media das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
  5. Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen zur Gestaltung erteilt, sind Beanstandungen der künstlerischen Auffassung sowie der gestalterisch‑technischen Umsetzung ausgeschlossen. Geschmacksfragen stellen keinen Mangel dar.
  6. Websites werden für die zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen der gängigen Browser optimiert. Spätere Änderungen an Browsern, Systemen, Plugins oder Plattformen begründen keinen Mangel.

9. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

  1. Der Auftraggeber erwirbt an den beauftragten Werken (Filme, Fotos, Grafiken, Texte, Designs) das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang. Weitergehende Rechte – etwa räumlich, zeitlich oder inhaltlich unbeschränkte oder ausschließliche Nutzungsrechte – bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
  2. Ist nichts anderes vereinbart, wird das Nutzungsrecht für die Dauer von drei Jahren ab Übergabe für die digitale Nutzung auf den Kanälen und in der Werbung des Auftraggebers eingeräumt.
  3. Sämtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung und aller Nebenkosten auf den Auftraggeber über. Bis dahin erfolgt eine Nutzung nur widerruflich.
  4. Nutzungsrechte werden nur an den Werken eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abgenommen hat. Nicht ausgewählte Aufnahmen, Entwürfe und Zwischenstände verbleiben vollständig bei Flex Media.
  5. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte, einschließlich verbundener Unternehmen, bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
  6. Eine Bearbeitung, Umgestaltung, Kürzung oder Verfremdung der Werke bedarf der vorherigen Zustimmung von Flex Media. Zuschnitte für plattformübliche Formate sowie das Einfügen von Untertiteln gelten als genehmigt.
  7. Rohdaten, Projektdateien und unbearbeitetes Aufnahmematerial werden nicht herausgegeben. Die Wahl des gelieferten Dateiformats liegt im Ermessen von Flex Media, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  8. An Konzepten, Skripten, Vorlagen, Templates und Arbeitsmethoden, die Flex Media wiederverwendbar entwickelt hat, verbleiben sämtliche Rechte bei Flex Media. Der Auftraggeber erhält insoweit ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
  9. Für eingesetzte Fremdlizenzen (z. B. Musik, Stockmaterial, Schriften, Plugins) gelten die Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Auftraggeber ist für die Verlängerung laufzeitgebundener Lizenzen selbst verantwortlich.

10. Urhebernennung und Eigenwerbung

  1. Flex Media hat bei der Verwendung der Werke Anspruch auf Nennung als Urheber in branchenüblicher Form. Bei digitaler Übermittlung sind vorhandene Urhebervermerke in den Metadaten zu erhalten.
  2. Flex Media ist berechtigt, die erstellten Werke sowie die Zusammenarbeit zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere im Portfolio, auf der Website, in sozialen Netzwerken und in Pitch‑Unterlagen. Der Auftraggeber kann dem in Textform widersprechen, wenn berechtigte Interessen entgegenstehen.
  3. Die Zweitverwertung von nicht ausgewähltem Bild- und Filmmaterial steht ausschließlich Flex Media zu, soweit keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers oder abgebildeter Personen entgegenstehen.

11. Überschreitung der Nutzungsrechte

  1. Nutzungen, die nicht von der Rechteeinräumung gedeckt sind, sind nach der jeweils gültigen Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto‑Marketing (MFM) nachzuvergüten.
  2. Unterbleibt die nach Ziffer 10.1 geschuldete Urhebernennung, schuldet der Auftraggeber einen Zuschlag in Höhe von 100 % des für die jeweilige Nutzung angemessenen Honorars.
  3. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleibt unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

12. Rechte Dritter und Freistellung

  1. Flex Media übernimmt keine Klärung der Rechte abgebildeter Personen, Marken, Gebäude, Kunstwerke oder Gegenstände, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Erforderliche Einwilligungen (Model- und Property‑Release) holt der Auftraggeber ein.
  2. Der Auftraggeber überlässt Flex Media nur solche Materialien und Vorlagen, zu deren Nutzung und Bearbeitung er berechtigt ist. Er sichert insbesondere zu, über die erforderlichen Bearbeitungsrechte zu verfügen und diese Flex Media einzuräumen.
  3. Der Auftraggeber stellt Flex Media von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung der vorstehenden Pflichten oder aus den von ihm gelieferten Inhalten und Werbeaussagen resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
  4. Zur Aufnahme überlassene Gegenstände werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Ihre Versicherung gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung obliegt dem Auftraggeber.

13. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien halten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Soweit Flex Media personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z. B. Leads aus Formularen, Custom Audiences), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  2. Für die datenschutzkonforme Ausgestaltung seiner eigenen Website und Kanäle, insbesondere Einwilligungsmanagement, Datenschutzerklärung und Impressum, ist der Auftraggeber verantwortlich. Flex Media schuldet keine Rechtsberatung.
  3. Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten geschäftlichen Informationen vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

14. Aufbewahrung und Archivierung

  1. Flex Media ist nicht verpflichtet, erstellte Aufnahmen, Projektdateien oder Daten über das zur Vertragserfüllung erforderliche Maß hinaus aufzubewahren. Nach Übergabe der Leistung erfolgt eine Aufbewahrung längstens zwölf Monate ab Projektabschluss.
  2. Mit Übergabe der Dateien geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Verlusts auf den Auftraggeber über. Für die eigene Sicherung der Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
  3. Eine darüber hinausgehende Archivierung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

15. Haftung

  1. Flex Media haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbeerfolge, mittelbare Schäden und Datenverluste, soweit der Auftraggeber zumutbare Sicherungen unterlassen hat.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von Flex Media.
  5. Für Störungen, Ausfälle oder Sicherheitsvorfälle bei Dritten (Hosting, Plattformen, Netzwerke, Plugins) haftet Flex Media nicht, soweit sie nicht zu vertreten sind.

16. Höhere Gewalt

  1. In Fällen höherer Gewalt – einschließlich Epidemien und Pandemien, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Streik und großflächiger Ausfälle von Kommunikationsnetzen – ist die betroffene Partei für Dauer und Umfang der Auswirkung von ihren Verpflichtungen befreit.
  2. Die betroffene Partei zeigt die Verhinderung unverzüglich an und passt ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben an. Beide Parteien bemühen sich vorrangig um einen Ersatztermin.
  3. Besteht an der Leistung infolge des Ereignisses kein Interesse mehr, kann der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden. Schadensersatz oder Vertragsstrafen wegen der dadurch bedingten Verzögerung werden nicht geschuldet. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten sind zu vergüten.

17. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts, auch bei Leistungen ins Ausland.
  2. Erfüllungsort und – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist – ausschließlicher Gerichtsstand ist Landshut. Flex Media ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
  3. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Flex Media – Felix Wimberger · Pulverturmstraße 8, 84028 Landshut
Telefon: 0160 7255274 · E‑Mail: hello@flex-media.de · USt‑IdNr.: DE315875773